Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Kung-Fu Personaltraining

 

B 1, 45772 Marl

 

 

 

Buchung eines Personal Trainers, Trainers, Referenten sowie Mitgliedschaft

 

 

 

1. Einzel- / Gruppen-Terminvereinbarungen / Stornogebühren

 

a) Einzel- / Gruppentermine finden nur auf konkrete Vereinbarung statt, die vereinbarten Termine sind verbindlich.

 

Trainingszeiten: gemäß Einzelvereinbarung.

 

b) Sagt ein Kunde einen Termin innerhalb der letzten 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, veranlasst er eine Änderung oder erscheint nicht zum Termin, so verfällt der Termin komplett.

 

c) Terminänderungen und Terminabsagen müssen telefonisch erfolgen. E-Mail, Fax etc. gelten nicht.

 

2. Außentermine / Schlechtwetter

 

a) Sobald ein Außentermin vereinbart ist, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Seiten des Personal-Trainers abgesagt werden. Soweit keine Absage erfolgt, findet der Termin am vereinbarten Ort, zum vereinbarten Zeitpunkt statt. Der Kunde ist selbst für wettergerechte Kleidung und sonstige Ausstattung zuständig.

 

3. Vergütung

 

a) Das Honorar beträgt pro 60 Minuten Trainingseinheit 60,00 €. Ausnahmen sind spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten. Termine die außerhalb der normalen Trainingszeiten vereinbart werden erhalten einen Aufschlag von 10,00 €.

 

b) Sonstige Kosten wie Eintrittsgelder, Platzkarten, Aufnahmegebühren, eventuelle Übernachtungen und Spesen etc. sind nicht enthalten und werden für den Kunden gesondert berechnet.

 

c) Anfahrts- und Abfahrtskosten sind bis zur Gesamtmenge von 20 Kilometer frei. Ab dem 21. Kilometer wird eine Kilometerpauschale von 0,50 € pro gefahrenen Kilometer erhoben.

 

d) Der Kunde erhält einmal monatlich eine Rechnung für Einzeltrainings bzw. Partner-Personal-Training sowie das Training in Kleingruppen (z. B. für die Mitarbeiter eines Unternehmens). Diese ist ohne Abzüge zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Erhalt. Gerät der Kunde in Verzug, werden Verzugskosten zzgl. einer Gebühr von 10,00 € erhoben. Solange die Rechnung nicht beglichen ist besteht kein Anspruch auf weitere Betreuung. Spezielle Programme, die Sonderpreise beinhalten, werden gegen Vorkasse in Rechnung gestellt.

 

e) Die Überweisung erfolgt auf das Konto Norbert Bogatzki Personal Training, Sparkasse Vest Recklinghausen, IBAN: DE95 4265 0150 0011 1105 66, BIC: WELA DE D1 REK.

 

f) Erstgespräche für die spätere Durchführung von Personal Trainings und Probetraining mit dem Ziel der Erlangung einer Mitgliedschaft sind in aller Regel kostenfrei.

 

g) Der Kunde verpflichtet sich, dem Personal Trainer vor jeder Betreuung, die Art der Leistung sowie das Leistungsdatum mit seiner Unterschrift als Leistungsnachweis abzuzeichnen.

 

 

4. Sporttauglichkeit / Haftung

 

a) Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Personal Trainer sofort mitzuteilen. Der Empfehlung des Personal Trainers, einen Arzt zu Rate zu ziehen, wird unbedingt Folge geleistet.

 

b) Alle Fragen zum derzeitigen/ bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Alle Änderungen sind dem Personal-Trainer sofort mitzuteilen.

 

c) Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen.

 

5. Buchung von Personal Training bzw. Partner-Personal-Training sowie dem Training in Kleingruppen

 

a) Anmeldungen

 

Anmeldungen erfolgen schriftlich mit Unterschriftszeichnung per Post bzw. direktem Kontakt und Austausch der vertraglichen Unterlagen. Online-, Telefon- oder Fax-Anmeldungen sind ungültig. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen (maßgeblich ist der Posteingang). Bei einer Stornierung innerhalb weniger als 24 Stunden vor Seminar- bzw. Trainingstermin wird die volle Seminargebühr fällig. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung, auch bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.

 

b) Schäden / Haftung

 

Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Für Sachschäden wird eine Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dem Veranstalter ist ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen ist.

 

6. Änderungen des Programmablaufs / Terminabsage

 

a) Der Personal-Trainer behält sich vor, Änderungen der ausgeschriebenen Termine sowie Änderungen des Programm- und Zeitablaufs sowie der Referenten vorzunehmen.

 

c) Ebenso behält sich der Personal-Trainer die ersatzlose Streichung von Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl vor. Die Teilnehmer werden im Falle von Terminabsagen rechtzeitig in Kenntnis gesetzt.

 

c) Ansprüche aus Terminabsagen oder Programm Änderungen sind ausgeschlossen.

 

d) Bei einem Ausfall ist der Teilnehmer unverzüglich vom Personal-Trainer zu informieren, bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend erstattet.

 

7. Urheberrechte / Veröffentlichungen

 

a) Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen, insbesondere Handouts für das jeweilige Trainin liegt ausschließlich beim Inhaber Norbert Bogatzki. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedürfen der schriftlichen Genehmigung von Norbert Bogatzki. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von 5.000,00 € verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.

 

8. Kooperationspartner

 

Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner entstehen, ausgeschlossen.

 

9. salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

10. Gegenseitigkeit

 

Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des Anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige beeinträchtigen.

 

11. Gerichtsstand

 

Gerichtsstand ist Marl.

 

Marl, Stand: 09.11.2023